SmartWeekly 03.04.2020 | Page 19

Aktuell 19 KOLUMNE Wo landen die Retouren? von Lutz Rossmeisl, Brancheninsider Die kostenlose Rücknahme im On- linehandel ist zweifellos ein Problem. Allein in Deutschland stieg die Anzahl der geschätzten Retouren von Paketen und Artikeln laut Statista von 280 Millionen auf nahezu 500 Millionen, davon sechs Prozent Unterhaltungselektronik und vier Prozent Haushaltstechnik. Die entspre- chenden Kosten ex- plodieren und ver- Der größte Teil der schärfen im Handel zurückgesandten das Problem. Im Vergleich dazu ist Waren landet nicht die gelegentliche im Müll. Vernichtung von Retouren ein eher überschaubarer Teil des Problems – für die Bundesregierung jedoch Anlass ge- nug, sich aktuell mit einem Gesetz gegen die Retouren-Vernichtung zu profilieren. Meiner Meinung nach ist die Gesetzes- Initiative gegen die Vernichtung von Re- touren ein Scheingefecht, denn der größ- te Teil der zurückgesandten Waren lan- det nicht im Müll. Nur 3,9 Prozent der Rücksendungen werden laut einer Retou- ren-Studie der Universität Bamberg ver- nichtet. Eine Stichprobe von neuhandeln.de bestätigt die Retouren-Studie. Demnach ist auch bei den Big Playern die Verschrot- tung von Retouren nach eigenen Angaben mehr Ausnahme als Regel. Bei der Otto-Gruppe wird zum Beispiel retournierte Ware zu 97 Prozent wieder dem Verkauf zugeführt. Zalando vernich- tet Waren nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Und bei Amazon wird der überwiegende Teil der retournier- ten Waren – je nach Zustand – an andere Kunden oder Händler von Restposten wei- terverkauft, an die Hersteller zurückgege- ben oder an gemeinnützige Organisatio- nen gespendet. Auf verschenkte oder Und genau hier könnte der Gesetz- gespendete Ware geber – statt gegen muss Umsatzsteuer die Retouren-Ver- nichtung zu wet- entrichten werden. tern – sinnvoll tätig werden, indem er steuerliche Hürden beseitigt. Denn werden Waren verschenkt oder gespendet, hat dies zur Folge, dass die Unternehmen Um- satzsteuer auf die Wertabgabe entrichten müssen, ohne dass diese vom Empfänger gezahlt würde. Händler bleiben auf den Steuern sitzen. Bei einer Vernichtung hin- gegen liegt keine steuerpflichtige Wertab- gabe vor und der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug geltend machen. Gero Furchheim, Präsident des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V., bringt die Sache auf den Punkt: „Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten.“ Und er fügt hinzu: „Die Idee, die Zerstörung von Retouren-Waren gesetzlich zu verbieten, ist Unfug.“ Kürzer und treffender kann man nicht formulie- ren, was von einem Gesetz in diesem Fall zu halten ist. Lutz Rossmeisl blickt auf mehr als 40 Jahre Branchen­ erfahrung zurück und besitzt höchste Fachkompetenz. Er diskutiert und analysiert aktuelle Marktentwicklungen und bringt Themen gekonnt auf den Punkt.