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KOLUMNE
Wo landen die
Retouren?
von Lutz Rossmeisl, Brancheninsider
Die kostenlose Rücknahme im On-
linehandel ist zweifellos ein Problem.
Allein in Deutschland stieg die Anzahl der
geschätzten Retouren von Paketen und
Artikeln laut Statista von 280 Millionen
auf nahezu 500 Millionen, davon sechs
Prozent Unterhaltungselektronik und vier
Prozent Haushaltstechnik. Die entspre-
chenden Kosten ex-
plodieren und ver-
Der größte Teil der
schärfen im Handel
zurückgesandten
das Problem. Im
Vergleich dazu ist
Waren landet nicht
die gelegentliche
im Müll.
Vernichtung von
Retouren ein eher
überschaubarer Teil des Problems – für
die Bundesregierung jedoch Anlass ge-
nug, sich aktuell mit einem Gesetz gegen
die Retouren-Vernichtung zu profilieren.
Meiner Meinung nach ist die Gesetzes-
Initiative gegen die Vernichtung von Re-
touren ein Scheingefecht, denn der größ-
te Teil der zurückgesandten Waren lan-
det nicht im Müll. Nur 3,9 Prozent der
Rücksendungen werden laut einer Retou-
ren-Studie der Universität Bamberg ver-
nichtet. Eine Stichprobe von neuhandeln.de
bestätigt die Retouren-Studie. Demnach
ist auch bei den Big Playern die Verschrot-
tung von Retouren nach eigenen Angaben
mehr Ausnahme als Regel.
Bei der Otto-Gruppe wird zum Beispiel
retournierte Ware zu 97 Prozent wieder
dem Verkauf zugeführt. Zalando vernich-
tet Waren nur in Ausnahmefällen, zum
Beispiel wenn dies aus gesundheitlichen
Gründen notwendig ist. Und bei Amazon
wird der überwiegende Teil der retournier-
ten Waren – je nach Zustand – an andere
Kunden oder Händler von Restposten wei-
terverkauft, an die Hersteller zurückgege-
ben oder an gemeinnützige Organisatio-
nen gespendet.
Auf verschenkte oder
Und genau hier
könnte der Gesetz-
gespendete Ware
geber – statt gegen
muss Umsatzsteuer die Retouren-Ver-
nichtung zu wet-
entrichten werden.
tern – sinnvoll tätig
werden, indem er
steuerliche Hürden beseitigt. Denn werden
Waren verschenkt oder gespendet, hat
dies zur Folge, dass die Unternehmen Um-
satzsteuer auf die Wertabgabe entrichten
müssen, ohne dass diese vom Empfänger
gezahlt würde. Händler bleiben auf den
Steuern sitzen. Bei einer Vernichtung hin-
gegen liegt keine steuerpflichtige Wertab-
gabe vor und der Unternehmer kann den
Vorsteuerabzug geltend machen.
Gero Furchheim, Präsident des
Bundesverband E-Commerce und
Versandhandel e.V., bringt die Sache auf
den Punkt: „Kein Unternehmen meiner
Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich
sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen
oder zu vernichten.“ Und er fügt hinzu: „Die
Idee, die Zerstörung von Retouren-Waren
gesetzlich zu verbieten, ist Unfug.“ Kürzer
und treffender kann man nicht formulie-
ren, was von einem Gesetz in diesem
Fall zu halten ist.
Lutz Rossmeisl blickt auf mehr als 40 Jahre Branchen
erfahrung zurück und besitzt höchste Fachkompetenz.
Er diskutiert und analysiert aktuelle Marktentwicklungen
und bringt Themen gekonnt auf den Punkt.